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Wir betreuen Katzen in Heidelberg und Umgebung in der Urlaubszeit gegen eine Spende. Unsere Mitglieder sind ehrenamtlich als Catsitter unterwegs.

So können nicht nur Katzen, die ein gutes Zuhause haben, die Abwesenheit ihrer Besitzer Familie verschmerzen; zusätzlich helfen Ihre Spenden als Dank für die Urlaubsbetreuung den anderen Katzen, die es nicht so gut haben.

Die Spendengelder geben wir ohne Abzug weiter an regionale Tierschutzprojekte, Vereine und gemeinnützige Tierschutzorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg und Umgebung. Hin und wieder finanzieren wir damit auch medizinische Hilfe für herrenlose Katzen oder Katzen in Not, die von Einzelpersonen organisiert wird. Alle Begünstigten (Vereine wie Einzelfälle) sind uns bekannt und wir kooperieren mit ihnen. Eine aktuelle Liste der Projekte und Vereinen, mit denen wir zusammenarbeiten und an die wir die Spenden weiterleiten, finden Sie hier auf unserer Homepage.

 

Wenn Sie unsere Arbeit in diesem Sinne mit einer Spende unterstützen wollen:

Sparkasse Heidelberg

IBAN: DE15 6725 0020 0000 8174 49
BIC: SOLADES1HDB

Online Spenden - leider aktuell nicht möglich (Stand Nov. 2025)

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, unsere Tierschutzarbeit durch eine online-Spende zu unterstützen. Über den "Button" gelangen direkt zum Eingabeformular

 

Zum Projekt: Regionaler Tierschutz im Rhein-Neckar-Kreis

Spendenbescheinigung:

Seit dem 1. Januar 2021 liegt die Nachweisgrenze für Spenden bei 300€;  das heißt, daß für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisungs- oder ein Einzahlungsbeleg.

Da das Finanzamt keine Vorlage einer Spendenbescheinigung bei Kleinspenden bis 300€ verlangt, stellen wir auch keine Spendenbescheinigung für sog. Kleinspenden mehr aus.  Bei der Vielzahl unserer Mitglieder wären dafür zusätzliche zeitliche und auch finanzielle Resourcen erforderlich - unsere Spendengelder für die Katzenbetreuungen sollen ohne Abzug in den regionalen Tierschutz fließen.  

Bei Verzicht auf Spendenbescheinungen bei Kleinspenden bis 300€ gehört offiziell zu den Nachweisen über die Spende (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)  immer auch ein Beleg, auf dem der steuerbegünstigte Zweck des Vereins sowie die Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftssteuer stehen - auf dem Beleg muss auch vermerkt sein, ob es sich um eine Spende oder den Mitgliedsbeitrag (oder beides) handelt. 

In der Praxis werden Nachweise vom Finanzamt für Kleinspenden kaum angefordert, aber falls es doch mal der Fall sein, wäre es ärgerlich, wenn der Spendenabzug aus formalen Gründen abgelehnt würde.

Hier ist der Text den Sie verwednen können, wenn Ihr Finanzamt einen solchen Beleg verlangt:

VEREINFACHTER SPENDENNACHWEIS

Bei Spenden bis zu 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug (oder Überweisungsbeleg) als Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)  zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Empfänger: Catsitters e.V. Heidelberg und Umgebung, Römerstr. 7, 69115 Heidelberg - Bankverbindung : IBAN DE15 6725 0020 0000 8174 49, BIC: SOLADES1HDB, Sparkasse Heidelberg

Art der Zuwendung: Geldzuwendung (Spende)/Mitgliedsbeitrag (nicht zutreffendes streichen)

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Heidelberg, St-Nr. 32489/40919, vom 15.09.2023 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetztes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.  Es wird bestätigt, dass die Zwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.

 

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